Lübberstedt (Lüneburger Heide) | Hans-Otto Bartels| Grebenhoop 8| 21376 Lübberstedt | eMail: mobile@ho-bartels.de
Willkommen in Lübberstedt Aktuelles und Historisches aus & über Lübberstedt

Bau der Wasserleitung

in den Jahren 1906 / 1926

Lübberstedt ist von Bergen umgeben. Im Westen die heidebedeckten Stuppen des Steinberges, hinter dem die Sonne an jedem Abend verschwindet, im Nordosten der bis 119 m hohe Hainholzberg, und dazwischen ein liebliches Wiesental, in dem auf der Grenze der Feldmarken Lübberstedt und Egestorf, in den Wellbergen, einer der vielen Läufe des Nordbaches entspringt. Hier haben wir im Jahre 1906 zuerst mehrere kleinere und dann ein größeres mit Zement ausgemauertes Sammelbecken angelegt, in dem auf kiesigem Grunde das Wasser sich klärte. Eine Rohrleitung, vom Klempnermeister Vincke – Salzhausen geliefert, führte das Wasser dem 800 m entfernten Dorfe zu und in die einzelnen Häuser. Lübberstedt hatte für 4000 M eine Wasserleitung, die infolge des Höhenunterschiedes von 16 m überall mit dem nötigen Druck arbeitete. Die engen, etwas primitiven Leitungsrohre waren im Laufe der 20 Jahre verrostet und undicht geworden. Die neue Anlage, deren Kosten sich auf ca. 14000 M belaufen, wurde von dem Bauunternehmer Lindemann – Thieshope ausgeführt. In weitere 100 m Mannesmannröhren läuft das Wasser ins Tal. Mit Ausnahme von vier Häusern ist jetzt das ganze Dorf angeschlossen. Durch Anlage von 5 Hydranten und 2 großen Zementbassins, die von der Leitung gespeist werden, ist außerdem für Feuerschutz gesorgt. Zwar wurde die Anlage in der jetzigen geldknappen Zeit etwas kostspielig, und Herr W. Kaune, der eigentliche Wassermann unserer Gemeinde, hat seine liebe Not gehabt, die Baugelder immer rechtzeitig flüssig zu machen. Aber die Geldopfer werden heute gern getragen, da man die Annehmlichkeiten einer Wasserleitung wohl zu schätzen weiß. Diese und die elektrische Licht- und Kraftversorgung gehören zu den angenehmsten Kulturfortschritten unserer Zeit. (Anmerkung: Bei obigen Daten handelt es sich um einen Auszug aus der Schul-Chronik)

Satzung (1906) der Wasserleitungsgesellschaft Lübberstedt

§ 1 - Die Gesellschaft hat den Zweck die westlich von Lübberstedt an der Egestorfer Grenze befindlichen Quellen anzuschließen, zu sammeln und in eine Rohrleitung dem Orte trinkbares Wasser zuzuführen. § 2 - Die Herstellungskosten der Hauptleitung sowie der Abzweigungen bis auf 3 m Entfernung ans Haus trägt die Gesellschaft, und zwar kommt hierbei nur ein Gebäude jedes Mitglieds in Frage. Jede andere Abzweigung an ein zweites Gebäude seiner Besitzung muss jedes Mitglied auf eigene Kosten ausführen. §3 - Berechnungen der von den Mitgliedern aufzubringenden Beiträge geschieht nach halber Stückzahl der Pferde und des Rindviehs über 1 1/2 Jahre. Die Anzahl soll jährlich zweimal, 1. Juli und 1. Dezember festgestellt werden. Alles anderweitig verbrauchte Wasser soll nicht berechnet werden . § 4 - Neue, der Gesellschaft beitretende Mitglieder haben eine einmalige Summe von je 70 M zu entrichten, welche gegebenenfalls zur Abzahlung der Anleihe benutzt werden soll. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds kann nur mit Stimmenmehrheit erfolgen. § 5 - Beim Tod eines Mitglied gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Nachfolgenden über. Dasselbe gilt beim Verkauf eines mit Wasserleitung versehenen Grundstücks. § 6 - Es soll eine Anleihe von 4200 Mark von der Spar- und Darlehnskasse in Egestorf aufgenommen werden, womit die Kosten der Wasserleitung, soweit sie der Gesellschaft zur Last fallen, gedeckt werden. Von dieser Summe sollen jährlich 200 Mark abgetragen werden. §7 - Alljährlich im Monat Januar soll eine Versammlung der Mitglieder stattfinden, um die Rechnungen zu prüfen und Angelegenheiten der Gesellschaft zu besprechen. Die in derselben gefassten Beschlüsse haben für alle Mitglieder unbedingte Gültigkeit. §8 - Als Vorstand des Vereins sind der Hofbesitzer Kaune und der Abbauer Carl Gellersen auf die Dauer von 3 Jahren gewählt worden . Ersterer hat die schriftlichen Arbeiten und das Kassenwesen unentgeltlich zu führen. Lübberstedt 15 Mai 1907 Die Satzung wurde mir übermittelt von Bernd Gellersen.
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Bau der Wasserleitung

in den Jahren 1906 / 1926

Lübberstedt ist von Bergen umgeben. Im Westen die heidebedeckten Stuppen des Steinberges, hinter dem die Sonne an jedem Abend verschwindet, im Nordosten der bis 119 m hohe Hainholzberg, und dazwischen ein liebliches Wiesental, in dem auf der Grenze der Feldmarken Lübberstedt und Egestorf, in den Wellbergen, einer der vielen Läufe des Nordbaches entspringt. Hier haben wir im Jahre 1906 zuerst mehrere kleinere und dann ein größeres mit Zement ausgemauertes Sammelbecken angelegt, in dem auf kiesigem Grunde das Wasser sich klärte. Eine Rohrleitung, vom Klempnermeister Vincke – Salzhausen geliefert, führte das Wasser dem 800 m entfernten Dorfe zu und in die einzelnen Häuser. Lübberstedt hatte für 4000 M eine Wasserleitung, die infolge des Höhenunterschiedes von 16 m überall mit dem nötigen Druck arbeitete. Die engen, etwas primitiven Leitungsrohre waren im Laufe der 20 Jahre verrostet und undicht geworden. Die neue Anlage, deren Kosten sich auf ca. 14000 M belaufen, wurde von dem Bauunternehmer Lindemann – Thieshope ausgeführt. In weitere 100 m Mannesmannröhren läuft das Wasser ins Tal. Mit Ausnahme von vier Häusern ist jetzt das ganze Dorf angeschlossen. Durch Anlage von 5 Hydranten und 2 großen Zementbassins, die von der Leitung gespeist werden, ist außerdem für Feuerschutz gesorgt. Zwar wurde die Anlage in der jetzigen geldknappen Zeit etwas kostspielig, und Herr W. Kaune, der eigentliche Wassermann unserer Gemeinde, hat seine liebe Not gehabt, die Baugelder immer rechtzeitig flüssig zu machen. Aber die Geldopfer werden heute gern getragen, da man die Annehmlichkeiten einer Wasserleitung wohl zu schätzen weiß. Diese und die elektrische Licht- und Kraftversorgung gehören zu den angenehmsten Kulturfortschritten unserer Zeit. (Anmerkung: Bei obigen Daten handelt es sich um einen Auszug aus der Schul-Chronik)

Satzung (1906) der Wasserleitungsgesellschaft

Lübberstedt

§ 1 - Die Gesellschaft hat den Zweck die westlich von Lübberstedt an der Egestorfer Grenze befindlichen Quellen anzuschließen, zu sammeln und in eine Rohrleitung dem Orte trinkbares Wasser zuzuführen. § 2 - Die Herstellungskosten der Hauptleitung sowie der Abzweigungen bis auf 3 m Entfernung ans Haus trägt die Gesellschaft, und zwar kommt hierbei nur ein Gebäude jedes Mitglieds in Frage. Jede andere Abzweigung an ein zweites Gebäude seiner Besitzung muss jedes Mitglied auf eigene Kosten ausführen. §3 - Berechnungen der von den Mitgliedern aufzubringenden Beiträge geschieht nach halber Stückzahl der Pferde und des Rindviehs über 1 1/2 Jahre. Die Anzahl soll jährlich zweimal, 1. Juli und 1. Dezember festgestellt werden. Alles anderweitig verbrauchte Wasser soll nicht berechnet werden . § 4 - Neue, der Gesellschaft beitretende Mitglieder haben eine einmalige Summe von je 70 M zu entrichten, welche gegebenenfalls zur Abzahlung der Anleihe benutzt werden soll. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds kann nur mit Stimmenmehrheit erfolgen. § 5 - Beim Tod eines Mitglied gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Nachfolgenden über. Dasselbe gilt beim Verkauf eines mit Wasserleitung versehenen Grundstücks. § 6 - Es soll eine Anleihe von 4200 Mark von der Spar- und Darlehnskasse in Egestorf aufgenommen werden, womit die Kosten der Wasserleitung, soweit sie der Gesellschaft zur Last fallen, gedeckt werden. Von dieser Summe sollen jährlich 200 Mark abgetragen werden. §7 - Alljährlich im Monat Januar soll eine Versammlung der Mitglieder stattfinden, um die Rechnungen zu prüfen und Angelegenheiten der Gesellschaft zu besprechen. Die in derselben gefassten Beschlüsse haben für alle Mitglieder unbedingte Gültigkeit. §8 - Als Vorstand des Vereins sind der Hofbesitzer Kaune und der Abbauer Carl Gellersen auf die Dauer von 3 Jahren gewählt worden . Ersterer hat die schriftlichen Arbeiten und das Kassenwesen unentgeltlich zu führen. Lübberstedt 15 Mai 1907 Die Satzung wurde mir übermittelt von Bernd Gellersen.

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