Lübberstedt (Lüneburger Heide) | Hans-Otto Bartels| Grebenhoop 8| 21376 Lübberstedt | eMail: mobile@ho-bartels.de
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Gutsherren in Lübberstedt (Text aus vorhandenen Aufzeichnungen)

Nach Urkunden aus dem 17. und 19. Jahrhundert war die Kirche zu Salzhausen Gutsherr über „3 Höfe in Lübberstedt“. In Manecke Topographie heißt es über diese Kirche: „Die Pfarrkirche ist dem heil. Johann gewidmet und schon sehr alt, denn wenn man gleich keinen Pleban, der daran gestanden, vor dem Jahr 1261 kennt, so ist es doch daraus abzunehmen, dass sich schon vor dem Jahr 1231 ein Archidiakonat allhier befunden hat, welche Würde der B. (Bischof) Lüder seinem Kapitel im gedachten Jahr versprochen, keinem andern als einem Domherrn zu verleihen. Der letzte Archidiakon Hinreich Schlepegrell ist, seines Amtes entsetzt, 1541 gestorben. Die Gerichtsbarkeit oder vielmehr das Wehrrecht auf dem Diakonat- oder Stiftshofe, wozu auch Gutsleute, der Zehnten zu Gödenstorf und Holz- und Jagdgerechtigkeit im Druhewald gehöret hat, hat mehrmalen Streitigkeiten zwischen den Herzögen von Lüneburg und dem Bischof zu Verden veranlasst, haben aber dadurch aufgehöret zu sein, dass solche Leistungen und Gerechtigkeiten, vermutlich 1679 im Zeller Frieden zwischen Schweden und Braunschweig-Lüneburg anhero abgetreten worden sind. Der Bischofs- später der Vogtshof, wozu 77 Hpt. (Himten) Einfall Land, 2 Wiesen, 1 Garten und die Kruggerechtigkeit gehört hat, ist nochmals von der Landesherrschaft in Erbenzins gegeben. Dies Salzhausen ist auch ehedem der Hauptort einer Goh gewesen. Wie weit sich deren Grenzen erstreckt haben, findet sich nicht, wohl aber, dass sie von Gohherren aus den adelichen Geschlechtern v.d. Berge (1481) v. Wittorf und v. Meding (1512) verwaltet wurden“. (Nach Manecke, Topographia). Ferner besass das Adelsgeschlecht von Schenk zu Holm oder Schenk f. Winterstaedt einen Hof. v. Schenk oder Schenk von Winterstaedt, der Statthalter, erwirbt durch seine Gemahlin, Agnes v.d. Schulenburg, die zuerst mit dem Großvogt Clammer, gest. 1635, und darauf mit dem Landdrost v. Wurmb verheiratet war, das Amt Meinersen als Pfandgut, das 1660 wieder eingelöst wird. Als nun mit Fritz v.d. Berge das Geschlecht 1623 erloschen war, ging das Lehen an die v. Hodenberg, die das Gut Lindhorst nebst 5 Höfen und 3 Höfen in Ochtmissen hatten, aber wieder an die Freiherren Schenk v. Winterstaedt weitergeben durften. In Ashausen besassen sie die Erbenzinsmühle. Im Jahre 1799 besass das Geschlecht v. Schenk im Amt Winsen/Luhe 60 Höfe. Ebenso hatte der Gutsherr v. Möller in Heiligenthal daselbst einen Hof. v. Möller, Kanzler, heiratet Anna Clammer. Höfe in Winsen/Aller und 18 im Amt Winsen/Luhe im Jahre 1799. Die Herrschaft (Amt) besass 2 Höfe, die bis nach dem Dreissigjährigen Kriege dem Amt Rotenburg, von da bis 1679 Schweden und dann dem Amt Winsen/Luhe verpflichtet waren. (Bei den obigen Daten handelt es sich um einen Auszug aus der Schul-Chronik)
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Gutsherren in Lübberstedt (Text aus

vorhandenen Aufzeichnungen)

Nach Urkunden aus dem 17. und 19. Jahrhundert war die Kirche zu Salzhausen Gutsherr über „3 Höfe in Lübberstedt“. In Manecke Topographie heißt es über diese Kirche: „Die Pfarrkirche ist dem heil. Johann gewidmet und schon sehr alt, denn wenn man gleich keinen Pleban, der daran gestanden, vor dem Jahr 1261 kennt, so ist es doch daraus abzunehmen, dass sich schon vor dem Jahr 1231 ein Archidiakonat allhier befunden hat, welche Würde der B. (Bischof) Lüder seinem Kapitel im gedachten Jahr versprochen, keinem andern als einem Domherrn zu verleihen. Der letzte Archidiakon Hinreich Schlepegrell ist, seines Amtes entsetzt, 1541 gestorben. Die Gerichtsbarkeit oder vielmehr das Wehrrecht auf dem Diakonat- oder Stiftshofe, wozu auch Gutsleute, der Zehnten zu Gödenstorf und Holz- und Jagdgerechtigkeit im Druhewald gehöret hat, hat mehrmalen Streitigkeiten zwischen den Herzögen von Lüneburg und dem Bischof zu Verden veranlasst, haben aber dadurch aufgehöret zu sein, dass solche Leistungen und Gerechtigkeiten, vermutlich 1679 im Zeller Frieden zwischen Schweden und Braunschweig-Lüneburg anhero abgetreten worden sind. Der Bischofs- später der Vogtshof, wozu 77 Hpt. (Himten) Einfall Land, 2 Wiesen, 1 Garten und die Kruggerechtigkeit gehört hat, ist nochmals von der Landesherrschaft in Erbenzins gegeben. Dies Salzhausen ist auch ehedem der Hauptort einer Goh gewesen. Wie weit sich deren Grenzen erstreckt haben, findet sich nicht, wohl aber, dass sie von Gohherren aus den adelichen Geschlechtern v.d. Berge (1481) v. Wittorf und v. Meding (1512) verwaltet wurden“. (Nach Manecke, Topographia). Ferner besass das Adelsgeschlecht von Schenk zu Holm oder Schenk f. Winterstaedt einen Hof. v. Schenk oder Schenk von Winterstaedt, der Statthalter, erwirbt durch seine Gemahlin, Agnes v.d. Schulenburg, die zuerst mit dem Großvogt Clammer, gest. 1635, und darauf mit dem Landdrost v. Wurmb verheiratet war, das Amt Meinersen als Pfandgut, das 1660 wieder eingelöst wird. Als nun mit Fritz v.d. Berge das Geschlecht 1623 erloschen war, ging das Lehen an die v. Hodenberg, die das Gut Lindhorst nebst 5 Höfen und 3 Höfen in Ochtmissen hatten, aber wieder an die Freiherren Schenk v. Winterstaedt weitergeben durften. In Ashausen besassen sie die Erbenzinsmühle. Im Jahre 1799 besass das Geschlecht v. Schenk im Amt Winsen/Luhe 60 Höfe. Ebenso hatte der Gutsherr v. Möller in Heiligenthal daselbst einen Hof. v. Möller, Kanzler, heiratet Anna Clammer. Höfe in Winsen/Aller und 18 im Amt Winsen/Luhe im Jahre 1799. Die Herrschaft (Amt) besass 2 Höfe, die bis nach dem Dreissigjährigen Kriege dem Amt Rotenburg, von da bis 1679 Schweden und dann dem Amt Winsen/Luhe verpflichtet waren. (Bei den obigen Daten handelt es sich um einen Auszug aus der Schul-Chronik)

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